Mark Anker (angestellt)

Fachanwalt für Medizinrecht | Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Anker ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig und hatte bereits während seines Studiums den Schwerpunkt auf das Sozialversicherungsrecht gelegt. Seit 2003 ist Rechtsanwalt Anker Fachanwalt für Sozialrecht und seit 2012 auch Fachanwalt für Medizinrecht.

In seiner bisherigen beruflichen Laufbahn hat er das Gesundheitsrecht aus mehreren Perspektiven kennengelernt: Er arbeitete in zwei großen Krankenhauskonzernen und führte dort arbeitsrechtliche Prozesse, Vertragsverhandlungen und Leistungsstreitigkeiten. Er war tätig in der Rechtsabteilung einer bundesweiten Krankenkasse.

Neben tiefsten Rechtskenntissen in dieser Spezialmaterie, die Rechtsanwalt Anker auch als Dozent vermittelt, weiß er, wie Krankenhäuser und Sozialversicherungsbehörden intern arbeiten. Dieser Wissensvorteil wird nunmehr für die Mandanten der Kanzlei www.gesundheitsanwalt.de eingebracht.

Herr RA Anker bearbeitet hier hochgradig spezialisiert Fälle aus den Bereichen:

– Arbeitsrecht,

– Sozialversicherungsrecht,

– Medizinrecht,

– Verkehrsunfallrecht,

– Insolvenzrecht,

– Betriebsprüfungen,

– Statusfeststellungsverfahren.

Zahlreiche ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit oder Gründungsmitglied des Gesundheitsnetzwerk Niederrhein e.V.) ergänzten seinen Werdegang.

Regelmäßige Fortbildung, über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, sind in den Bereichen Sozialversicherungen, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht für ihn selbstverständlich.

In den Bereichen Rentenverfahren, Beitragsstreitigkeiten, Statusfeststellungsverfahren oder Regressverfahren steht Herr Rechtsanwalt Anker, ausgewiesener Fachmann, auch als Dozent oder Referent zur Verfügung.